Gesetzes- und regelkonformes Verhalten und Integrität genießen bei Controlware höchste Priorität und bilden die Grundlage für unseren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Es war schon Leitspruch unseres Gründers Helmut Wörner, dass es besser sei, Geld zu verlieren als Vertrauen.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es essenziell, Verstöße frühzeitig zu erkennen und aufzuarbeiten, sie unverzüglich abzustellen und gegebenenfalls bestehende Systeme nachzu-
justieren. Ein Hinweisgebersystem ist dabei ein tragendes Element des Grundsatzes fairen Verfahrens, um maximalen Schutz für Hinweisgebende zu gewährleisten.

Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, sofern diese unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebenden sowie von allen Personen, die zu Untersuchungen bei Controlware beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

 

Wie bearbeiten wir einen Hinweis?
Qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende unserer Abteilung für Governance, Risk & Compliance („GRC“) prüfen eingehend alle Meldungen auf potenzielle Regelverstöße durch unsere Beschäftigten und gehen ihnen systematisch nach.

Hinweisgebende erhalten innerhalb von spätestens sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewerten wir den Hinweis, wobei der Hinweisgebende meist um weitere Informationen gebeten wird. Wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, untersucht unser GRC-Team unter Leitung des Compliance Officers den Fall. Bestätigt sich der Verdacht eines Fehlverhaltens, spricht das Untersuchungsgremium eine geeignete Sanktionierungsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus des Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden den Hinweisgebenden unverzüglich mitgeteilt. Allerdings kann die Bearbeitungszeit abhängig vom Gegenstand des Hinweises variieren.

Das Hinweisgebersystem soll darüber hinaus dazu dienen, Hinweise auf menschenrechts- und umweltbezogene Pflichtverletzungen oder Risiken aufzuklären, die durch das wirtschaftliche Handeln von Controlware im eigenen Geschäftsbereich oder im Geschäftsbereich eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind.

Das Hinweisgebersystem dient damit auch als System für Beschwerdeverfahren im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für potenzielle Hinweisgeber entlang der Lieferkette.

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Verstöße gegen den Lieferantenkodex in unserer Lieferkette zu melden, und ermöglicht so eine schnelle Überprüfung und – falls notwendig – Reaktion unseres Unternehmens.
 

Meldung eines Hinweises
Ihre Hinweise können Sie über folgende Kommunikationswege abgeben:

  • per Mail über compliance(at)controlware.de,
  • telefonisch unter+49 6074 85800 (mit dem Stichwort „Compliance“)
  • sowie postalisch (Controlware GmbH, GRC Team, Waldstraße 92, 63128 Dietzenbach)

Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

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