Vorwort

Werter Geschäftspartner,

Respekt, Vertrauen und Wertschätzung sind die Pfeiler unseres Handelns. Hohe Qualität und exzellenter Kundenservice sind unser Schlüssel zum Erfolg. Kunden schätzen uns aus diesem Grund als bevorzugten Partner über Innovationszyklen hinweg. Wir überzeugen durch Leistung mittels Kundenorientierung, Innovationskraft, technologischer Kompetenz und motivierter, verantwortungsvoll handelnder Mitarbeiter.

Globale Entwicklungen, die die Zukunft der Menschen schützen und auch nachfolgenden Generationen ein lebenswertes Leben auf diesem Planeten ermöglichen, fördern wir. Aus diesem Grund formt ESG (Environment, Social, Governance) unser Denken und unsere Prozesse. Der Schutz der Umwelt, die Übernahme sozialer Verantwortung und eine nachhaltige Unternehmensführung sind für uns selbstverständlich. Mittels Regelungen zur Corporate Governance schränken wir über geeignete Maßnahmen opportunistisches Verhalten ein. Wir fördern und wollen Kooperation und damit einen erfahrbaren gemeinsamen Gewinn in unseren Geschäftsbeziehungen.

Die digitale Transformation gestalten wir bewusst mit. Sie ist ein Schlüssel, mit dessen sich zukünftige Services so umgestalten werden, dass sich Ökosysteme regenerieren, dass Menschen in allen Erdteilen menschenwürdig leben können und ethisches Verhalten begünstigt werden wird. Dafür setzen wir unsere Kompetenz mit vollem Engagement ein. Wir sind Teil dieses Wandels – für unsere Kunden und für die Menschen.

Unser Geschäftspartner Verhaltenskodex beschreibt die Inhalte unserer Wertvorstellungen im Rahmen der ESG, die wir mit unseren Partnern teilen. Der Kodex gilt für alle unsere Geschäftspartner – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hersteller, Distributoren, Dienstleistungsanbieter, Subunternehmer, Zulieferer und Beratungspartner. Wir gehen davon aus, dass unsere Partner wiederum sicherstellen, dass auch Ihre eigenen Geschäftsbeziehungen so gestaltet sind, dass die Grundsätze dieses Verhaltenskodex erfüllt sind.

Dieser Verhaltenskodex lehnt sich an den Prinzipien des "UN Global Compact", den Standards der Konventionen der ILO (International Labor Organization) und dem Verhaltenskodex der Responsible Business Alliance (RBA) an. Grundlegend für die Annahme des Kodex ist das Verständnis, dass ein Unternehmen bei all seinen Aktivitäten die Gesetze, Regeln und Vorschriften der Länder, in denen es tätig ist, vollständig einhalten muss. Der Kodex ermutigt die Teilnehmer außerdem, über die Einhaltung von Gesetzen hinauszugehen und sich dabei auf international anerkannte Standards zu stützen, um die soziale und ökologische Verantwortung sowie die Geschäftsethik voranzutreiben.

Ein gemeinsames Engagement im Sinne eines verantwortlichen und respektvollen Handelns wird eine tragfähige Zukunft erschaffen.

Die Geschäftsführung steht Ihnen bei Fragen zu diesem Verhaltenskodex gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsleitung

 

 

1 Menschen

1.1 Menschenrechte

Die Beachtung der Menschenrechte und der geltenden Sozialstandards sind Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens. Arbeitsbedingungen, die solche Rechte und Standards verletzen, widersprechen diesem Grundsatz. Sie werden nicht toleriert.

Menschen werden, entsprechend dem Verständnis der internationalen Gemeinschaft, mit Würde und Respekt behandelt. Bezogen auf internationale Übereinkommen achten Sie, als unser Geschäftspartner, damit im Rahmen Ihrer geschäftlichen Aktivitäten auf die geltenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO):

  • dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
  • dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
  • dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
  • dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
  • dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
  • dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
  • dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und
  • dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).

 

1.2 Arbeitssicherheit

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld fördert die Gesundheit der Mitarbeiter, minimiert Verletzungen und schafft Kontinuität bzgl. Qualität und Motivation.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz für die Mitarbeiter sind ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensgrundsätze. Wir legen großen Wert auf die Einhaltung der Gesundheits- und Arbeitsschutzrichtlinien, die durch ein zertifiziertes Arbeitsschutz Management System (AMS) organisiert gesteuert werden und erwarten dies gleichermaßen von Ihnen als unserem Geschäftspartner.

 

1.3 Vielfalt

Vielfalt bietet den Rahmen für innovative Ideen und neue Entwicklungen. Eine freundliche, offene und faire Arbeitsatmosphäre öffnet den Raum für fruchtbaren Austausch. Die Grundlage dafür ist Vertrauen und Wertschätzung. In einer vertrauensvollen Umgebung werden die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen geachtet.

Somit pflegen Sie, als unser Geschäftspartner, einen sachorientierten und anforderungsbezogenen Umgang ebenso wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wir erwarten, dass Diskriminierung und Belästigung nicht geduldet und Mitarbeiter wie Geschäftspartner unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, sozialer Herkunft, Abstammung, Geschlecht, Alter, Aussehen, etwaiger Behinderungen, Religion, Weltanschauung, politische Einstellung, sexuellen Orientierung oder weitere gesetzlich geschützter Merkmale behandelt werden.

Chancengleichheit wird gefördert. Diskriminierung wird in allen Bereichen von der Einstellung von Arbeitnehmern, der Gehaltsentwicklung, Beförderung bis zur Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbunden.

 

2 Umwelt

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt ein integraler Bestandteil ihrer Unternehmensphilosophie ist, um nachteilige Auswirkungen auf die Gemeinschaft zu reduzieren und um die Umwelt und natürlichen Ressourcen zu schonen. Somit steht das Vorsorgeprinzip beim Umgang mit Umweltproblemen im Vordergrund. Initiativen, die größeres Umweltbewusstsein fördern – dazu gehört auch die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien - werden gefördert. Geltendes Umweltrecht sowie nationale Umweltvorschriften werden vollumfassend eingehalten.

Eine nachhaltige Verwendung von natürlichen Ressourcen (Ersatz von Materialien, Wiederverwendung, Erhaltung, Recycling …) wird angestrebt. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind vorhanden und der Ausstoß von Treibhausgasemissionen sowie die Erzeugung von Müll wird minimiert.

 

3. Ethik

Ihre Geschäftsaktivitäten als unserer Partner sind durch höchste Integritätsstandards und verantwortungsvolles Handeln geprägt.

 

3.1 Gesetze

Als unser Geschäftspartner halten Sie sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in deren Gebiet sie geschäftlich aktiv sind, ein. Geschäfte werden ausschließlich mit rechtskonform arbeitenden Geschäftspartnern abgeschlossen. Gesetzes- oder regelwidriges Verhalten wird nicht toleriert.

Auch die Arbeitszeit richtet sich nach lokalem Recht und die geltende maximale Stundenzahl darf nicht überschreiten werden. Die den Arbeitskräften gezahlte Vergütung hat sämtlichen einschlägigen Gesetzen zur Entlohnung zu entsprechen, wozu auch Gesetze zum Mindestlohn, zu Überstunden und zu gesetzlich festgelegten Sozialleistungen gehören.

 

3.2 Fairer Wettbewerb

Als unser Geschäftspartner agieren Sie fair im Wettbewerb und verantwortungsvoll in Ihren Marketingaktivitäten.

Sie untersagen jegliche Form von Korruption, Bestechung, Diebstahl, Erpressung sowie unerlaubten Geldflüssen, um illegal Vorteile in einem Entscheidungsprozess einer Geschäftsaktivität zu erwirken und halten alle anwendbaren Antikorruptionsgesetze und -vorschriften ein. Die dafür erforderlichen Verfahren zur Überwachung, Dokumentation und zur Durchsetzung entsprechender Maßnahmen sind vorhanden.

Zuwendungen, etwa im Rahmen von Einladungen oder im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, die dem Zweck dienen, die Geschäftsbeziehungen zu uns zu fördern oder Produkte oder Dienstleistungen zu präsentieren, dürfen nur gewährt oder angenommen werden, wenn sie einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und nicht als Gegenleistung für einen unrechtmäßigen Vorteil angenommen oder gewährt werden. Die Zuwendungen müssen maßvoll und ethisch einwandfrei sein. Sie dürfen die Grenzen der Geschäftsüblichkeit nicht überschreiten.

 

3.3 Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen

Als unser Geschäftspartner halten Sie sich an alle geltenden Import- und Exportkontrollgesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sanktionen, Embargos und andere Gesetze, Vorschriften, Regierungsanordnungen und Richtlinien für die Übertragung oder den Versand von Waren, Technologie und Zahlungen.

 

3.4 Vertraulichkeit und Datenschutz.

Informationssicherheit und Datenschutz sind ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Unternehmenspolitik, die systematisch und nach Möglichkeit durch ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem organisiert gesteuert werden. Alle Ihre Mitarbeiter werden diesbezüglich regelmäßig geschult.

Dabei werden alle gültigen Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit beachtet. Vertrauliche und personenbezogene Daten werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen und durch eine gezielte prozesstechnische Umsetzung geschützt. Daten werden ausschließlich dem geltenden Recht folgend, erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt und weitergeben.

Alle vertraulichen Geschäftsinformationen und Betriebsgeheimnisse werden geschützt und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verwendet. Die vertraulichen Informationen werden ausschließlich zweckgebunden zur Erfüllung von einem bestehenden Vertragsverhältnis verwendet.

Alle Informationen und Unterlagen, die durch die Erfüllung eines Vertrages miteinander ausgetauscht werden, werden vertraulich behandelt.

 

3.5 Berichterstattung

Als unser Geschäftspartner sorgen Sie dafür, dass externe Berichte über die Geschäftstätigkeit, die Struktur, die Finanzlage und die Leistung des Unternehmens sowie Aufzeichnungen und andere Unterlagen in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regeln und Standards, und somit vollständig und richtig sind sowie zeit- und systemgerecht, erfolgen.

 

3.6 Geistiges Eigentum

Rechte an geistigem Eigentum werden respektiert. Technologie- und Know-how-Transfer erfolgen so, dass geistige Eigentumsrechte geschützt sind.

 

4 Verbindlichkeit

Dieser Verhaltenskodex ist für unsere Geschäftspartner eine verbindliche Richtlinie. Es ist jedem Geschäftspartner bewusst, dass eine Nichtbefolgung des Verhaltenskodex einen Verstoß gegen unsere Werte
darstellt.

Wenn Sie in Ihrem Arbeitsalltag in der Begegnung mit einem Mitarbeiter oder Geschäftspartner der Controlware einen Verstoß wahrnehmen oder ihn vermuten, bitten wir sie, dies direkt offen und angemessen anzusprechen, um ihn darauf aufmerksam zu machen. Damit schaffen sie die positive Möglichkeit einer Verhaltensänderung.

Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung der Controlware. Zu der persönlichen Ansprache besteht auch die Möglichkeit eine E-Mail an compliance@controlware.de zu schreiben.

Die Berichterstattung kann auch anonym erfolgen. Die anonymisierten Berichte sollten ausreichende Informationen erhalten, um eine adäquate Bearbeitung zu ermöglichen.

Service